§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die WarpOne
erbringt Ihre Leistungen für Domain- und Hostingkunden,
die über das Portal WarpOne Domain- und Hostingverträge abschliessen
ausschliesslich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist, auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
- Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn WarpOne
sie schriftlich bestätigt.
- WarpOne
ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
Angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat
das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde
den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 2 Leistungsumfang
- Die Leistungsbeschreibung
sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von WarpOne,
liegen am Geschäftssitz zur Einsicht bereit. Sie können ferner unter http://www.WarpOne.de/ diese
kostenlos auf elektronischen Wege abgerufen
werden.
- Alle Preise verstehen sich
inkl. der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der
Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als exkl. ausgewiesen ist.
- WarpOne
ist berechtigt, die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die
Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine
andere uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwändungen gegen die Rechnungen von WarpOne sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach
deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwändungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch
nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muß dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung
nachweisen.
- WarpOne
behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und
Verbesserungen vorzunehmen. WarpOne ist
ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche
Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von WarpOne für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies
aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
- Soweit WarpOne
kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Domains, die für Webspacekunden kostenlos registriert werden, bleiben
im Eigentum und Besitz von WarpOne, sofern der
Kunde die genannte Mindestvertragslaufzeit nicht erfüllt. Ebenso behält
sich WarpOne das Recht vor, Domains und Daten
zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten
Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.
- In den Domain- und Webhostingangeboten ist - soweit nicht anders
angegeben - entweder eine entsprechende Neuregistrierung einer Domain oder
ein KK-Start (Umzug der Domain) beinhaltet. Sollten weitere KK-Starts
notwendig werden, weil z.B. der bisherige Provider die Domainuebernahme
ablehnt, kann WarpOne dem Kunden den zusaetzlichen Aufwand berechnen.
§ 3 Kündigung
- Bei Verträgen ohne
Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit
einer Frist von einer Woche zum Monatsende (Zeitmonat) kündbar.
- Bei Verträgen mit
Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der
Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss WarpOne
- falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens eine Woche vor
dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
- Bei KK-Anträgen kann WarpOne nur zustimmen, wenn alle Forderungen beglichen
sind und WarpOne eine schriftliche
Einverständniserklärung per Fax oder Brief zugegangen ist (Denic-Richtlinien).
- Nur WarpOne-STANDARD-PAKET
(5 Euro - Angebot) Einrichtungsgebühr: Sofern der Kunde vor Ablauf von
sechs Monaten kündigt, kann WarpOne dem Kunden
eine nachträgliche pauschale Einrichtungsgebühr von Euro 17,50 belasten.
- Die Kuendigung
muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung reicht die Zusendung per
Email. Vertragswirksam wird die Kuendigung
seitens des Kunden jedoch nur durch Zusendung einer handschriftlichen
Unterzeichnung der Kuendigung (Legitimationspruefung) innerhalb einer Woche nach
Emailversand. Die Kuendigung durch WarpOne kann ebenso per Email erfolgen.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist
verpflichtet, die WarpOne-Dienste sachgerecht zu
nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- dafür zu sorgen,
dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermässige Inanspruchnahme überlastet werden,
- die
Zugriffsmöglichkeit auf die WarpOne-Dienste
nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu
unterlassen; verstossen oder Gestaltung der
Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde WarpOne das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage
solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. WarpOne ist im Falle einer gesetzwidrigen oder
missbräuchlichen Nutzung der Dienste WarpOne
Mail und WarpOne Help-Forum
durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der
Nutzung desselben auszuschliessen. Das Recht
zur Kündigung gemäss §4 Abs.3 bleibt hiervon
unberührt,
- anerkannten
Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte
geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu
veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte
Dritte davon Kenntnis erlangt haben, und alle internen Schriftwechsel,
Verträge und Absprachen mit WarpOne vertraulich
zu behandeln und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.
- WarpOne
innerhalb eines Monats
- jede durch Erbfall
oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des
Kunden,
- bei
nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen
Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften
des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens
des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen
der WarpOne geführt wird,
- jede Änderung der
Anschrift anzuzeigen.
- Der Kunde darf auf
den Servern KEINE erotischen, radikalen oder strafbewährte
Inhalte hinterlegen.
- Einzelheiten des
Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann WarpOne
im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstösse
gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen WarpOne nach erfolgloser Abmahnung das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Bei einem Verstoß des
Kunden gegen $ 4 kann WarpOne
die Inhalte und den gesamten Email, DB und Webspace
ohne vorherige Information an den Kunden löschen bzw. ganz oder teilweise
Leistungen zu sperren. WarpOne kann
Schadensersatz vom Kunden verlangen (mind. eine Jahres-Pauschale) und den
Vertrag ohne Frist kündigen und die Domain dekonnektieren.
Schadensersatz seitens des Pflichtverletzenden Kunden gegenüber WarpOne wird ausgeschlossen.
§ 5 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder
mittelbare Nutzung der WarpOne-Dienste durch
Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht
für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden
beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in
häuslicher Gemeinschaft leben.
- Wird die Nutzung durch
Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensanspruch.
- Der Kunde hat auch die
Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten
Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung
der WarpOne-Dienste durch Dritte entstanden
sind.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Die Entgelte sind jeweils
im Voraus - wie im Angebot angegeben -zu zahlen,
beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Die betriebsfähigen Bereitstellung ist dann gegeben, wenn
der Kunde auf den Webserver des Kunden zugreifen kann, jeweils unabhängig
von der Domainregistrierung bzw. des Domainumzuges. Der Kunde erhält von WarpOne i.d.R. eine
kostenlos Subdomain zur Verfügung gestellt, mit der dieser den Webserver
ansprechen und Inhalte hinterlegen kann. Entgelte für Reseller
und Serverkunden sind monatlich zu zahlen. Abrechnungszeitraum ist, soweit
nicht anderweitig vereinbart, jeweils dreimonatlich. Die nächste Abbuchung
findet jeweils zum Fälligkeitstermin bzw. zur Monatsmitte - anfang statt. Die Vertragslaufzeiten gelten
entsprechend.
- Sonstige Entgelte,
insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach
Erbringung der Leistung zu zahlen.
- Sofern der Kunde nicht am
Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätetsens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf
dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
- Behauptet der Kunde, dass
ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind,
so stellt WarpOne diesem auf Anforderung
entsprechend dem vetraglich vereinbarten
Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. WarpOne weist - sofern die Rechnung bestritten wird -
nach, dass die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei
erbracht und richtig berechnet war.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und
Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
- Dies gilt nicht, wenn der
Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss
§§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.
- Sofern WarpOne
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
- Gegen Ansprüche von WarpOne kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgetellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vetrag zu.
- WarpOne
hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von
innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
- Für die Folgen von
Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von WarpOne haftet WarpOne
nicht, wenn diese von WarpOne nicht zu vertreten
sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher
Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von WarpOne betrieben werden.
- Als Höchsthaftungssumme
wird in allen Fällen maximal eine Monatspauschale für das Hosting festgesetzt, höchstens jedoch der tatsächliche
Rechnungsbetrag von WarpOne an den Kunden. Darüberhinausgehende Ansprüche gemaess
abstrakter Schadensberechnung weden ausschliesslich in allen Fällen, sofern in den AGBs nichts anderweitiges
vereinbart, von beiden Parteien ausgeschlossen.
§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist WarpOne berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die
Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der
monatlichen Entgelte anteilsmässig.
- Im Falle des Zahlungsverzuges
darf WarpOne von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank
berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt
davon unberührt.
- Kommt der Kunde - für zwei
aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines
nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich
über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in
Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate
erreicht, - in Verzug, so kann die WarpOne das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt WarpOne
vorbehalten.
- Sofern eine Lastschrift
mangels Deckung oder durch Widerspruch von der bezogenen Bank nicht
eingelöst wird, berechnet WarpOne dem Kunden
Euro 12,50 pro Fall.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Vertragspartner wird
hiermit gemäss §33 Abs.1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienste datenschutz gesetzes darüber
unterrichtet, dass WarpOne seine Anschrift in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben,
maschinell verarbeitet.
- Soweit sich WarpOne Dritter Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist WarpOne berechtigt, die
Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
- WarpOne
steht dafür ein, dass alle Personen, die von WarpOne
mit der Abwicklung dieses einschliesslich der WarpOne-Datenschutzlinie in ihrer jeweils gültigen
Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht
berechtigt, sich oder Dritten vermöge der WarpOne-Dienste
nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu
verschaffen.
- Die gesamte Korrespondenz
mit WarpOne und dem Kunden unterliegt der
Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von
Ihnen an Dritte weitergegeben, publiziert oder zitiert werden. Einer
Weitergabe oder Veröffentlichung - auch einer teilweisen - wird hiermit
ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat WarpOne
das Recht zur fristlosen Kuendigung.
§10 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Neuss,
Bundes Republik Deutschland. Ausschliesslicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie
sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vetrages
ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz
von WarpOne.
- Auf diesem Vertrag findet
ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtungen
aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedigungen
geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der WarpOne-Kunden
gebunden.
- Sollte eine Bestimmung
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
- Gleiches gilt für den
Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.