§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die WarpOne erbringt Ihre Leistungen für Domain- und Hostingkunden, die über das Portal WarpOne Domain- und Hostingverträge abschliessen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn WarpOne sie schriftlich bestätigt.
  3. WarpOne ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.


§ 2 Leistungsumfang

  1. Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von WarpOne, liegen am Geschäftssitz zur Einsicht bereit. Sie können ferner unter http://www.WarpOne.de/ diese kostenlos auf elektronischen Wege abgerufen werden.
  2. Alle Preise verstehen sich inkl. der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als exkl. ausgewiesen ist.
  3. WarpOne ist berechtigt, die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwändungen gegen die Rechnungen von WarpOne sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwändungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muß dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.
  4. WarpOne behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. WarpOne ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von WarpOne für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
  5. Soweit WarpOne kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Domains, die für Webspacekunden kostenlos registriert werden, bleiben im Eigentum und Besitz von WarpOne, sofern der Kunde die genannte Mindestvertragslaufzeit nicht erfüllt. Ebenso behält sich WarpOne das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.
  6. In den Domain- und Webhostingangeboten ist - soweit nicht anders angegeben - entweder eine entsprechende Neuregistrierung einer Domain oder ein KK-Start (Umzug der Domain) beinhaltet. Sollten weitere KK-Starts notwendig werden, weil z.B. der bisherige Provider die Domainuebernahme ablehnt, kann WarpOne dem Kunden den zusaetzlichen Aufwand berechnen.


§ 3 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende (Zeitmonat) kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss WarpOne - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens eine Woche vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Bei KK-Anträgen kann WarpOne nur zustimmen, wenn alle Forderungen beglichen sind und WarpOne eine schriftliche Einverständniserklärung per Fax oder Brief zugegangen ist (Denic-Richtlinien).
  4. Nur WarpOne-STANDARD-PAKET (5 Euro - Angebot) Einrichtungsgebühr: Sofern der Kunde vor Ablauf von sechs Monaten kündigt, kann WarpOne dem Kunden eine nachträgliche pauschale Einrichtungsgebühr von Euro 17,50 belasten.
  5. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung reicht die Zusendung per Email. Vertragswirksam wird die Kuendigung seitens des Kunden jedoch nur durch Zusendung einer handschriftlichen Unterzeichnung der Kuendigung (Legitimationspruefung) innerhalb einer Woche nach Emailversand. Die Kuendigung durch WarpOne kann ebenso per Email erfolgen.


§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die WarpOne-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
  2. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann WarpOne im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstösse gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen WarpOne nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Bei einem Verstoß des Kunden gegen $ 4 kann WarpOne die Inhalte und den gesamten Email, DB und Webspace ohne vorherige Information an den Kunden löschen bzw. ganz oder teilweise Leistungen zu sperren. WarpOne kann Schadensersatz vom Kunden verlangen (mind. eine Jahres-Pauschale) und den Vertrag ohne Frist kündigen und die Domain dekonnektieren. Schadensersatz seitens des Pflichtverletzenden Kunden gegenüber WarpOne wird ausgeschlossen.


§ 5 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der WarpOne-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der WarpOne-Dienste durch Dritte entstanden sind.


§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Entgelte sind jeweils im Voraus - wie im Angebot angegeben -zu zahlen, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Die betriebsfähigen Bereitstellung ist dann gegeben, wenn der Kunde auf den Webserver des Kunden zugreifen kann, jeweils unabhängig von der Domainregistrierung bzw. des Domainumzuges. Der Kunde erhält von WarpOne i.d.R. eine kostenlos Subdomain zur Verfügung gestellt, mit der dieser den Webserver ansprechen und Inhalte hinterlegen kann. Entgelte für Reseller und Serverkunden sind monatlich zu zahlen. Abrechnungszeitraum ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, jeweils dreimonatlich. Die nächste Abbuchung findet jeweils zum Fälligkeitstermin bzw. zur Monatsmitte - anfang statt. Die Vertragslaufzeiten gelten entsprechend.
  2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
  3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätetsens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
  4. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt WarpOne diesem auf Anforderung entsprechend dem vetraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. WarpOne weist - sofern die Rechnung bestritten wird - nach, dass die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.


§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  1. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.
  2. Sofern WarpOne fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Gegen Ansprüche von WarpOne kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgetellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vetrag zu.
  4. WarpOne hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
  5. Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von WarpOne haftet WarpOne nicht, wenn diese von WarpOne nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von WarpOne betrieben werden.
  6. Als Höchsthaftungssumme wird in allen Fällen maximal eine Monatspauschale für das Hosting festgesetzt, höchstens jedoch der tatsächliche Rechnungsbetrag von WarpOne an den Kunden. Darüberhinausgehende Ansprüche gemaess abstrakter Schadensberechnung weden ausschliesslich in allen Fällen, sofern in den AGBs nichts anderweitiges vereinbart, von beiden Parteien ausgeschlossen.


§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist WarpOne berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmässig.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges darf WarpOne von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
  3. Kommt der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, - in Verzug, so kann die WarpOne das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt WarpOne vorbehalten.
  5. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder durch Widerspruch von der bezogenen Bank nicht eingelöst wird, berechnet WarpOne dem Kunden Euro 12,50 pro Fall.


§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäss §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienste datenschutz gesetzes darüber unterrichtet, dass WarpOne seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. Soweit sich WarpOne Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist WarpOne berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  3. WarpOne steht dafür ein, dass alle Personen, die von WarpOne mit der Abwicklung dieses einschliesslich der WarpOne-Datenschutzlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der WarpOne-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
  4. Die gesamte Korrespondenz mit WarpOne und dem Kunden unterliegt der Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von Ihnen an Dritte weitergegeben, publiziert oder zitiert werden. Einer Weitergabe oder Veröffentlichung - auch einer teilweisen - wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat WarpOne das Recht zur fristlosen Kuendigung.


§10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Neuss, Bundes Republik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vetrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von WarpOne.
  2. Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedigungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der WarpOne-Kunden gebunden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
  5. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.